Gesetzlich versicherte Patienten haben ab einem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre Anspruch auf ein sogenanntes "Hautkrebs-Screening". Viele gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen diese
Untersuchungen schon ab einem früheren Alter. Wir bitten Sie, sich darüber bei Ihrer Krankenversicherung zu informieren.
Private Krankenversicherungen übernehmen diese Untersuchung in der Regel unabhängig vom Alter.
Im Rahmen des Screenings untersuchen wir Ihre Haut mit einem Dermatoskop. Dabei handelt es sich um eine Art Lupe mit Lichtaufsatz. Durch dieses Instrument ist es uns möglich, Muttermale oder Hautauffälligkeiten vergrößert anzusehen und zu beurteilen. Diese Untersuchungsmethode ist vollkommen schmerzlos.
Neben der einfachen Muttermalvorsorge bieten wir zusätzlich die moderne digitale computergestützte Auflichtmikroskopie an. Mittels der hochauflösenden Kameraoptik können potentiell gefährliche Muttermale wesentlich früher identifiziert werden als beim herkömmlichen System. Diese Untersuchung wird jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen.
Falls wir eine Ihrer Hautveränderungen für abklärungsbedürftig halten, entnehmen wir an dieser Stelle eine Biopsie oder entfernen sie komplett. Das Material wird im Anschluss daran zur feingeweblichen Untersuchung an einen Dermatohistopathologen gesendet.
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wurde die Genehmigung zur Durchführung von Leistungen gemäß den "Krebsfrüherkennungs-Richtlinien" des Gemeinsamen Bundesausschusses (Hautkrebsscreening)
erteilt.